Vor dem Einbau klären
Förderung beim
Thermentausch
Antrag vor dem Einbau, Antragsteller sind Sie, und die Rechnung ist so aufgebaut, dass die Förderstelle sie annimmt. Hier steht bewusst keine Prozentzahl, weil sich die Sätze laufend ändern: Sie bekommen den Stand am Tag Ihres Angebots, mit der Quelle zum Nachlesen.
Preis vor ArbeitsbeginnAnfahrt vorher genanntMeisterbetrieb

Zur Sache
Förderung beim Thermentausch
Zur Förderung gibt es auf dieser Seite bewusst keine Prozentzahl und keinen Höchstbetrag. Das ist keine Zurückhaltung, sondern der einzige seriöse Umgang damit: Die Programme von Bund und Stadt Wien ändern Sätze und Bedingungen laufend, Töpfe werden ausgeschöpft, Fristen verschieben sich. Eine Zahl, die hier ein Jahr lang unverändert steht, ist mit ziemlicher Sicherheit falsch, und eine falsche Förderzusage ist irreführende Werbung.
Was Sie stattdessen bekommen
Den Stand zum Zeitpunkt Ihres Angebots, mit Nennung des Programms und der Stelle, bei der Sie es nachlesen können. Dazu die Unterlagen, die der Antrag verlangt. Damit können Sie prüfen, statt zu vertrauen, und das ist bei Beträgen in dieser Größenordnung der bessere Weg.
Der Fehler, der am meisten kostet
Die meisten Programme verlangen, dass der Antrag vor Beginn der Arbeiten eingebracht ist. Wer die neue Anlage einbauen lässt und danach einreicht, geht in vielen Fällen leer aus, obwohl sachlich alles gepasst hätte. Das ist der Grund, warum wir die Förderfrage stellen, bevor ein Einbautermin steht, und nicht erst, wenn die alte Therme schon in der Garage liegt.
Gas gegen Gas wird meistens nicht gefördert
Gefördert wird der Ausstieg aus fossiler Energie. Wenn Sie eine alte Gastherme gegen ein neues Brennwertgerät ab € 5.400 tauschen, ist das energetisch sinnvoll und förderrechtlich meistens uninteressant. Der geförderte Fall ist der Umstieg auf eine Wärmepumpe ab € 14.900 oder auf Fernwärme, wo sie verfügbar ist. Ob Ihr Haus dafür taugt, entscheidet die Vorlauftemperatur, und die wird gemessen.
Im Mietverhältnis
Bei einer Mietwohnung ist zusätzlich die Frage, wer überhaupt antragsberechtigt ist und wer die Therme zu erhalten hat. In Wien ist das je nach Vertrag und Baujahr unterschiedlich geregelt und regelmäßig strittig. Klären Sie das mit der Hausverwaltung, bevor Sie einen Auftrag erteilen: Es kommt vor, dass ein Mieter eine Anlage zahlt, die er nicht zahlen müsste.
Preise
Was Sie von uns bekommen
- Angebot mit Förderstandkostenlos
Angebot samt dem Fördersatz, der zum Zeitpunkt des Angebots gilt, mit Nennung des Programms zum Nachlesen.
- Unterlagen für den Antraginklusive
Datenblatt, Bestätigung der fachgerechten Ausführung und eine Rechnung mit den Angaben, die der Antrag verlangt.
- Wärmepumpe komplettab€ 14.900
Der Fall, der üblicherweise gefördert wird.
- Brennwertgerät komplettab€ 5.400
Meistens nicht förderfähig, dafür deutlich günstiger.
Ab-Preise, brutto inklusive Umsatzsteuer. Angaben zu Förderungen sind unverbindlich und geben den Stand zum Zeitpunkt des Angebots wieder. Über Gewährung und Höhe entscheidet allein die jeweilige Förderstelle.
FAQ
Häufige Fragen
Steht Ihre Frage nicht dabei? Rufen Sie an, das geht schneller als jedes Formular.
+43 677 62047950Wie hoch ist die Förderung?
Das steht hier bewusst nicht als Zahl. Die Sätze von Bund und Stadt Wien ändern sich, teilweise mehrmals im Jahr, und Töpfe laufen aus. Eine Zahl, die hier ein Jahr lang steht, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch. Sie bekommen den Stand zum Zeitpunkt Ihres Angebots genannt, mit der Quelle dazu, damit Sie es selbst nachlesen können.
Wer stellt den Antrag, Sie oder ich?
Sie. Die Förderstellen knüpfen den Antrag an den Eigentümer oder Verfügungsberechtigten, nicht an den ausführenden Betrieb. Was wir liefern, sind die Unterlagen, die der Antrag verlangt: Angebot, Rechnung mit den geforderten Angaben, Datenblatt des Geräts und die Bestätigung über die fachgerechte Ausführung.
Muss ich den Antrag vor dem Einbau stellen?
Bei den meisten Programmen ja, und das ist der Fehler, der am häufigsten passiert. Wer erst nach dem Einbau einreicht, bekommt in vielen Fällen nichts mehr, egal wie förderwürdig die Anlage wäre. Deshalb sprechen wir das an, bevor ein Termin für den Einbau vereinbart wird, und nicht danach.
Wird ein Tausch Gas gegen Gas gefördert?
In der Regel nicht. Gefördert wird der Umstieg weg von fossiler Energie, also Gas oder Öl raus und Wärmepumpe oder Fernwärme hinein. Ein neues Brennwertgerät anstelle eines alten Gasgeräts ist meistens nicht förderfähig. Das hören Sie von uns, bevor Sie Zeit in einen Antrag stecken, der abgelehnt wird.
Rechnet sich der Umstieg auch ohne Förderung?
Manchmal, oft aber nicht. Eine Wärmepumpe ab € 14.900 gegen ein Brennwertgerät ab € 5.400 ist eine Differenz, die sich über den Betrieb hereinspielen muss, und das hängt an Ihrer Vorlauftemperatur. Genau deshalb wird die vorher gemessen und nicht geschätzt.
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Tausch geplant?
Stellen Sie die Förderfrage, bevor ein Einbautermin steht. Danach ist sie in vielen Programmen nicht mehr zu retten.